Gebühren - Kurzübersicht
Die Bibliotheksbenutzung ist kostenlos. Für das Überschreiten der Leihfrist oder bestimmte Dienstleistungen werden jedoch folgende Gebühren erhoben:
Mahngebühren | |
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1. Mahnung je ausgeliehener Einheit | 1,50 EUR |
2. Mahnung zusätzlich je ausgeliehener Einheit | 5,00 EUR |
3. und jede weitere Mahnung zusätzlich je ausgeliehener Einheit | 10,00 EUR |
Überschreitungsgebühren bei Kurzausleihen | |
Medien aus dem Präsenzbestand, dem Semesterapparat und Zeitschriften nach dem festgesetzten Rückgabezeitpunkt | 3,00 EUR |
für jeden weiteren Öffnungstag | 3,00 EUR |
Fernleihe | |
Bestellen von Büchern oder Aufsätzen per Fernleihe | 1,50 EUR |
Medienverlust | |
Ersatz eines Mediendatenträgers | 2,50 EUR |
Bearbeitungsgebühr bei Buchverlust | 20,00 EUR |
Ausweisgebühren | |
Ausstellen einer Externen-HSCard für Bibliotheksbenutzer und Bibliotheksbenutzerinnen | 12,00 EUR |
Ersatzkarte bei Verlust | 15,00 EUR |
Gebührenzahlung
Angefallene Gebühren überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:
Landesoberkasse Baden-Württemberg
BIC: SOLADEST600
IBAN: DE 0260 0501 0174 9553 0102
Verwendungszweck (zwingend nötig!):
1871990000068 + Matrikelnummer oder Name
Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung von Bibliotheksgebühren an der Hochschule Mannheim (Hochschulbibliotheks-gebührensatzung) vom 17. Januar 2007.
- Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen an der Hochschule Mannheim (Hochschulgebührensatzung) im Intranet vom 19. November 2018 mit Änderung vom 20.2.2019