Gebühren - Kurzübersicht

Die Bibliotheksbenutzung ist kostenlos. Für das Überschreiten der Leihfrist oder bestimmte Dienstleistungen werden jedoch folgende Gebühren erhoben:
| Mahngebühren | |
|---|---|
| 1. Mahnung je ausgeliehener Einheit | 1,50 EUR |
| 2. Mahnung zusätzlich je ausgeliehener Einheit | 5,00 EUR |
| 3. und jede weitere Mahnung zusätzlich je ausgeliehener Einheit | 10,00 EUR |
| Überschreitungsgebühren bei Kurzausleihen | |
| Medien aus dem Präsenzbestand, dem Semesterapparat und Zeitschriften nach dem festgesetzten Rückgabezeitpunkt | 3,00 EUR |
| für jeden weiteren Öffnungstag | 3,00 EUR |
| Fernleihe | |
| Bestellen von Büchern oder Aufsätzen per Fernleihe | 1,50 EUR |
| Medienverlust | |
| Ersatz eines Mediendatenträgers | 2,50 EUR |
| Bearbeitungsgebühr bei Buchverlust | 20,00 EUR |
| Ausweisgebühren | |
| Ausstellen einer Externen-HSCard für Bibliotheksbenutzer und Bibliotheksbenutzerinnen | 12,00 EUR |
| Ersatzkarte bei Verlust | 15,00 EUR |
Gebührenzahlung
Angefallene Gebühren überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:
Landesoberkasse Baden-Württemberg
BIC: SOLADEST600
IBAN: DE02 6005 0101 7495 5301 02
Verwendungszweck (zwingend nötig!):
1871990000068 + Matrikelnummer oder Name
Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung von Bibliotheksgebühren an der Technischen Hochschule Mannheim (Hochschulbibliotheks-gebührensatzung) vom 17. Januar 2007.
- Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen an der Technischen Hochschule Mannheim (Hochschulgebührensatzung) im Intranet vom 19. November 2018.