Zweitveröffentlichungsrecht / Grüner Weg
Wissenschaftliche Publikationen, die zuvor bereits bei einem Verlag in einer Zeitschrift oder einem Sammelband erschienen sind, können zusätzlich in einem institutionellen Repositorium wie dem Hochschulschriftenserver OPUS veröffentlich werden. Diese Zweitveröffentlichung bezeichnet man als „Grünen Weg“ oder auch „Selbstarchivierung“.
Welche Rechte die Autoren den Nutzern der Open Access Plattformen dabei einräumen können, hängt davon ab, welche Vereinbarung Sie mit dem Verlag getroffen haben. Einen Überblick darüber, welche Verlage und Zeitschriften Zweitveröffentlichungen in welcher Form erlauben, finden Sie in der sogenannten „SHERPA/RoMEO“-Liste.
Ausführliche Ratschläge für Autoren zur Ausgestaltung von Verträgen mit den Verlagen bietet die Plattform open-access.network. Es ist beispielsweise möglich, vor Unterzeichnung des Vertrages Passagen zu streichen oder Zusätze beizufügen, um sich das Recht auf Publikation in einem Repositorium zu bewahren.
Unabhängig davon, was vertraglich vereinbart wird, hat der Gesetzgeber den Autoren für Veröffentlichungen ab 1.1.2014 ein Zweitveröffentlichungsrecht eingeräumt(§38 (4) UrhG), wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Publikation ist aus einer mindestens zur Hälfte aus öffentlichen Mitteln (Drittmittel) finanzierten Forschung entstanden
- Sie erscheint in einem Periodikum (Erscheinungsweise mindestens zweimal jährlich)
- Seit Erstveröffentlichung ist mindestens ein Jahr vergangen
- Die Zweitveröffentlichung dient keinen kommerziellen Zwecken
- Auf die Quelle der Erstveröffentlichung wird hingewiesen
Bitte beachten Sie, dass die hier aufgelisteten Informationen keine rechtsverbindlichen Auskünfte darstellen.