Open Access Publikationsfonds des MWK - Fördermittel sind aufgebraucht

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg förderte Open-Access-Publikationen von Angehörigen der baden-württembergischen Hochschulen. Die Fördermittel sind aufgebraucht. Aktuell ist eine weitergehende Förderung durch das MWK nicht vorgesehen. (Stand: 15.05.2023)

Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  • Es können nur Artikel in originären Open-Access-Zeitschriften („Goldener Weg“) gefördert werden, die anerkannte Qualitätssicherungsverfahren anwenden (peer-reviewed). Eine Übersicht solcher Zeitschriften liefert das Directory of Open Access Journals (https://doaj.org).
  • Die Publikationsgebühren dürfen – inklusive 19 % Mehrwertsteuer – eine Höhe von maximal EUR 2.000 pro Aufsatz nicht übersteigen.
  • 60 % der Gebühren müssen durch Eigenbeteiligung getragen werden, 40 % werden gefördert. Die gleichzeitige Förderung von anderer Seite – z.B. innerhalb eines Projektes - ist nicht zulässig.
  • Eine Angehörige/ein Angehöriger der Hochschule Mannheim ist als "submitting author" oder "corresponding author" für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich.
  • Aufsätze in prinzipiell subskriptionspflichtigen Zeitschriften nach dem Modell des "hybriden Open Access" sind nicht förderfähig.
  • Jede geförderte Publikation muss einen Hinweis auf die MWK-Förderung enthalten, z.B. "The article processing charge was funded by the Baden-Württemberg Ministry of Science, Research and the Arts (MWK) in the funding programme Open Access Publishing."

Bitte beachten Sie, dass Anträge bewilligt sein müssen, bevor ein Paper beim Verlag eingereicht wird.

Antragsformular:

Den Antrag können Sie hier herunterladen. Er wird ausgefüllt bei der Hochschulbibliothek Mannheim eingereicht, dort geprüft und an die Geschäftsstelle des Baden-Württemberg-Konsortiums an der Universität Freiburg weitergeleitet.